§ 14 ff. BetrVG · § 15 WO BetrVG

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Betriebsratswahl-Info

Listenwahl · D'Hondt-Sitzverteilung · 5 Listen · 11 Sitze

Kompakte Verfahrensinfos zur Wahl, nach geprüften Quellen aufbereitet. Alle Angaben ohne Gewähr. Unten ein interaktiver Rechner, der die Sitzverteilung live durchspielt.

Verbindliche Infos

Wahltermin, Stimmzettel, Wahllokal und Listeninhalte stehen am Aushang des Wahlvorstandes im Betrieb. Diese Seite dient nur der Erläuterung des Verfahrens.

Direkt zum Rechner
Wahl & Sitzverteilung

01 ·Listenwahl

Laut Bekanntmachung des Wahlvorstands sind fünf Vorschlagslisten zur Wahl zugelassen. Jede wahlberechtigte Person darf jeweils nur eine Liste wählen. Die Sitze werden nach dem D'Hondt-Verfahren auf die Listen verteilt. Die Amtszeit des gewählten Betriebsrats beträgt vier Jahre und endet mit den nächsten regelmäßigen Wahlen im Frühjahr 2030 (§ 21 BetrVG).

5 Listen · 1 Stimme pro Person · 11 Sitze · Amtszeit bis 2030

02 ·Listenplatz und Sitzvergabe

Wie viele Personen einer Liste in den Betriebsrat einziehen, hängt davon ab, wie viele Stimmen die Liste insgesamt erhält. Das D'Hondt-Verfahren verteilt die Sitze proportional auf alle Listen; eine Liste erhält also nicht automatisch alle Sitze, auch wenn sie die meisten Stimmen bekommt. Innerhalb jeder Liste folgt die Sitzvergabe der ursprünglichen Reihenfolge: Platz 1 zuerst, dann Platz 2, und so weiter.

Stimmenanteil bestimmt Sitzzahl · Listenreihenfolge bestimmt, wer einzieht

03 ·D'Hondt-Verfahren

Die Stimmen jeder Liste werden durch 1, 2, 3 und so weiter geteilt. Aus allen entstandenen Höchstzahlen ziehen die elf größten in den Betriebsrat ein. Bei Stimmengleichheit an der Sitzgrenze entscheidet das Los.

80 ÷ 1, 2, 3, 4 80,00 · 40,00 · 26,67 · 20,00

04 ·Geschlechterquote

Das Minderheitsgeschlecht erhält Mindestsitze entsprechend seinem Anteil an der Belegschaft (§ 15 Abs. 2 BetrVG). In diesem Betrieb laut Bekanntmachung des Wahlvorstands mindestens 5 von 11 Sitzen für Männer. Wird die Quote nach D'Hondt nicht erreicht, greift das Förderverfahren: die schwächste Höchstzahl der Mehrheit weicht zugunsten der nächsten Person des Minderheitsgeschlechts.

Männer = Minderheit 5 Mindestsitze

Nach der Wahl

06 ·Freistellung

Ab 200 Beschäftigten muss mindestens ein Mitglied des Betriebsrats von der Arbeit freigestellt werden (§ 38 BetrVG). Die Anzahl ist gesetzlich gestaffelt nach Betriebsgröße. Möglich sind Vollfreistellungen einzelner Mitglieder oder anteilige Freistellungen mehrerer Mitglieder; der Gesamtumfang bleibt gleich. Wer freigestellt wird, entscheidet der Betriebsrat aus seiner Mitte.

Staffel · 200–500 MA = 1 · 501–900 = 2 · 901–1500 = 3

Ergänzung

07 ·Wahlwerbung

Vorschlagslisten dürfen Wahlkampf machen: Flyer, Plakate und Online-Infos sind erlaubt. Grenzen setzt § 20 BetrVG bei Wahlbehinderung und unzulässiger Beeinflussung; der Arbeitgeber bleibt strikt neutral.

Alle Angaben ohne Gewähr · Maßgeblich sind ausschließlich die Aushänge und Bekanntmachungen des Wahlvorstands sowie das geltende Wahlrecht (BetrVG / WO).

Rechner · Live

Beispiel-Szenarien laden

ListeSitze
  • 1
    Liste 1· 6 Kandidat*innen
    Stimmen
    ·
  • 2
    Liste 2· 9 Kandidat*innen
    Stimmen
    ·
  • 3
    Liste 3· 6 Kandidat*innen
    Stimmen
    ·
  • 4
    Liste 4· 4 Kandidat*innen
    Stimmen
    ·
  • 5
    Liste 5· 9 Kandidat*innen
    Stimmen
    ·
Stimmen für alle Listen eintragen
RangGewählte PersonListeHöchstzahl
01───────────────·──
02───────────────·──
03───────────────·──
04───────────────·──
05───────────────·──
06───────────────·──
07───────────────·──
08───────────────·──
09───────────────·──
10───────────────·──
11───────────────·──
Weiterführende Quellen+