01 ·Listenwahl
Laut Bekanntmachung des Wahlvorstands sind fünf Vorschlagslisten zur Wahl zugelassen. Jede wahlberechtigte Person darf jeweils nur eine Liste wählen. Die Sitze werden nach dem D'Hondt-Verfahren auf die Listen verteilt. Die Amtszeit des gewählten Betriebsrats beträgt vier Jahre und endet mit den nächsten regelmäßigen Wahlen im Frühjahr 2030 (§ 21 BetrVG).
5 Listen · 1 Stimme pro Person · 11 Sitze · Amtszeit bis 2030